Thomahof
Alois und Evi Reiter

Eizing 2
83413 Fridolfing

Gastaufnahmevertrag

Geschäftsbedingung im Beherbergungsgewerbe:

Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bzw. FeWo bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
Der Gastaufnahmevertrag verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung der Vereinbarung.
Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers bzw. FeWO dem Gast Ersatz zu leisten.
Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen, auch bei vorzeitiger Abreise den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Vermieter eingesparten Aufwendungen.
Wir stellen hierfür 80% des vereinbarten Preises in Rechnung

Die Bezahlung des Reisepreiseserfolgt hat in bar Vorort, oder
durch Überweisung vor Reisebeginn zu erfolgen.
Eine Bezahlung mit EC-, oder Kreditkarte ist nicht möglich.

a) Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer bzw. FeWo nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben um Ausfälle zu vermeiden.
b) Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers bzw. FeWo hat der Gast für die Dauer des Vertrages den (wie oben beschrieben) errechneten Betrag zu zahlen.
Der Ausfall wird dem Gast in Rechnung gestellt und ist innerhalb 8 Tagen zu bezahlen.


Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.


Reiserücktritt

Wir empfehlen den Abschluß einer Reiserücktritts-Versicherung. Nutzen Sie diesen Link DIE EUROPÄISCHE Reiseversicherung, oder wir senden Ihnen ein entsprechendes Formular zu.
Versichert sind wichtige Stornogründe, wie z.B.: Erkrankung, Unfall, Arbeitslosigkeit usw.. Dies gilt auch, wenn einer dieser Fälle bei Ihren Angehörigen eintritt (siehe Versicherungsbedingungen)

 

 

 
 
| Weiter |
 
 
| www.thomahofurlaub.deE-MailImpressum |
Mai 2011