| |
Thomahof
Alois und Evi Reiter
Eizing 2
83413 Fridolfing
Gastaufnahmevertrag
Geschäftsbedingung
im Beherbergungsgewerbe:
Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bzw. FeWo
bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht
mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
Der Gastaufnahmevertrag verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung
der Vereinbarung.
Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers bzw.
FeWO dem Gast Ersatz zu leisten.
Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen
Leistungen, auch bei vorzeitiger Abreise den vereinbarten oder betriebsüblichen
Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Vermieter eingesparten Aufwendungen.
Wir stellen hierfür 80% des vereinbarten Preises in Rechnung
Die Bezahlung des Reisepreiseserfolgt hat in bar Vorort, oder
durch Überweisung vor Reisebeginn zu erfolgen.
Eine Bezahlung mit EC-, oder Kreditkarte ist nicht möglich.
a) Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch
genommene Zimmer bzw. FeWo nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben
um Ausfälle zu vermeiden.
b) Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers bzw. FeWo hat der Gast für
die Dauer des Vertrages den (wie oben beschrieben) errechneten Betrag
zu zahlen.
Der Ausfall wird dem Gast in Rechnung gestellt und ist innerhalb 8 Tagen
zu bezahlen.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.
Reiserücktritt
Wir empfehlen den Abschluß einer Reiserücktritts-Versicherung.
Nutzen Sie diesen Link DIE
EUROPÄISCHE Reiseversicherung, oder wir senden Ihnen ein entsprechendes
Formular zu.
Versichert sind wichtige Stornogründe, wie z.B.: Erkrankung, Unfall,
Arbeitslosigkeit usw.. Dies gilt auch, wenn einer dieser Fälle bei
Ihren Angehörigen eintritt (siehe Versicherungsbedingungen)
|
|