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Hochwertige Materialien und Schreinerhandwerk
Bauernhofurlaub in Oberbayern
Kinderfahrzeuge, Spielplatz, Spielscheune und Spielwiese am Hof

Rechte und Pflichten von Gast und Gastgeber

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Ferienwohnung bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich ist, bereitgestellt worden ist.
  
2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
  
3. Der Anbieter von „Urlaub auf dem Bauernhof“ ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Ferienwohnung dem Gast Schadenersatz zu leisten.
  
4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten Preis zu zahlen, abzüglich der ersparten Aufwendungen.
Der uns entstandene und vom Gast zu ersetzende Schaden wird wie folgt berechnet:
Ferienwohnung: 90 % des Reisepreises.
Bei Neubelegung fällt lediglich eine Gebühr von 10 % an.
  
5.a) Der Anbieter von „Urlaub auf dem Bauernhof“ ist nach Treu und Glauben gehalten, bei Absage durch den Gast nicht in Anspruch genommene Ferienwohnungen nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
  
5.b) Bis zur anderweitigen Vergabe der Ferienwohnung ist der Gast für die Dauer des Vertrages verpflichtet, den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu bezahlen. Der Schaden wird dem Gast in Rechnung gestellt und ist innerhalb von 8 Tagen zu begleichen.

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Das schreiben Gäste

über ihren Urlaub am Thomahof:

Der Bauernhof, der uns bereits süchtig gemacht hat - Bereits zum 3. Mal konnten wir einen hervorragenden Urlaub auf dem Thomahof verbringen. Einrichtung, Ambiente und Ausstattungen der Wohnungen sind sehr hochwertig und vor allem gepflegt. Die Ferienwohnungen sind mit viel Liebe zum Detail eingerichtet und lassen daher keine Wünsche offen. Der Hof ist sehr familiär geführt ...

Marcel verreist als Familie



Für eventuelle Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!